Noerdlicher Breisgau
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„Gewerbepark Nord“

Bild: pixabay world-fly

PDF Download: StellungnahmeGewerbeparkNord.pdf

Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes (LNV) zum
Bebauungsplan „Gewerbepark Nord“

ausgearbeitet von der BUND-Gruppe Nördlicher Breisgau
im Auftrag des LNV-Arbeitskreises Emmendingen.

Datum: 2024-06-16


Wir müssen uns nochmals zum Anschluss des geplanten Gewerbegebiets an die B3 in der NW-Ecke äußern. Dabei beziehen wir uns auf die Beschlussvorschläge aus der Abwägung der Stellungnahmen von UNB und LNV/BUND aus der vorherigen Runde.

Unter A.1.9 wird behauptet, eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt zu haben. Dabei habe man festgestellt, dass der Tunnel unter der B3 auf einer Seite von den Landwirten
zugunsten einer besseren Bewirtschaftung zugeschüttet worden sei. Eine Überprüfung dieser Aussage ergab den gegenteiligen Sachverhalt: Die Rohrenden sind beidseitig so beschaffen, wie sie von den Bauarbeitern seinerzeit hergestellt wurden. Zum Beweis legen wir Fotos vom 3.6.2024 vor.

Unter A.16.2 wird dieselbe falsche Behauptung wie oben noch einmal aufgestellt. Wir befürchten, dass auch die Einschätzung des Artenschutzgutachters (wer ist gemeint?) anders ausgefallen wären, wenn man ihn mit uns in Kontakt gebracht hätte.

Der Einwand bzgl. des Rohrquerschnitts (DN400 / DN1000) wurde vor 22 Jahren nicht vorgebracht. Möglicherweise gab es diese Vorschrift noch nicht ;-)

Dass das Rohr trotzdem bleiben darf, wird von uns begrüßt. Allerdings lehnen wir die vorgesehene Erweiterung durch ein längeres Rohr mit abgeknicktem Verlauf entschieden ab. Das wäre ein unqualifiziertes Herumdoktern und eine Respektlosigkeit gegenüber der proaktiven Initiative der BUND-Gruppe von vor 22 Jahren.

Dass die wertvollen Gehölze im N und O erhalten werden sollen, begrüßen wir gleichfalls. Dazu gehört aber auch und gerade der Abschnitt im N entlang des Feldweges bis zur B3!

Deshalb bleibt als einzig vernünftige Lösung die Verschiebung der Anschlussstelle so weit nach S, dass die sehr gut entwickelte Biotopstruktur an der N-Grenze des geplanten Gewerbegebiets belassen werden kann.

Lt. A.16.7 könne das nicht berücksichtigt werden. Wir sagen: Es muss berücksichtigt werden! Denn der zu(?) kurze Abstand zur nächsten Einfahrt ist allein der Situation geschuldet, die entstanden ist, als diese Anschlussstelle an die B3 für ein Einzelunternehmen angelegt wurde. Ein Durchstich zu den östlich gelegenen Grundstücken hätte dafür gesorgt, dass man jetzt nicht in der Bredouille ist, mit einer suboptimalen Lösung leben zu müssen, mit der auch dem Naturschutz Genüge getan werden kann.