Pfarracker
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Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes (LNV) zum Bebauungsplan „Pfarracker“
ausgearbeitet von
der BUND-Gruppe Nördlicher Breisgau
und der NABU-Kreisgruppe Emmendingen
im Auftrag des LNV-Arbeitskreises Emmendingen.
Datum: 2024-06-27
Aufgrund des Veröffentlichungszeitraumes, welcher in die Hochsaison all jener fällt, die sich ehrenamtlich „hands-on“ diversen Naturschutzthemen annehmen, nehmen wir zur ersten freiwilligen Offenlage nur mit wenigen Worten Stellung, die aber in Wesentlichen unsere Sichtweise verdeutlicht. Wir behalten uns vor im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung unsere Position und Anmerkungen erneut und erweitert darzulegen.
Gegen die Bebauung des Baugebietes „Pfarracker“ sprechen wir ein.
U. a. - aber nicht nur - deshalb, da hier anders als in der Vorprüfung des Einzelfalls vermeintlich nachgewiesen erhebliche Umweltauswirkungen erwartbar sind und die Datenbasis, auf der die Notwenigkeit eines weiteren Flächenfraßes beruht, in Teilen nicht geeignet ist. Der Umweltbeitrag wie veröffentlicht ist nicht ausreichend.
So sind beispielsweise die Planungsalternativen unzureichend dargelegt und auch der Zeitraum der Plangebiets- Begutachtung wie auch der Umfang der gelisteten Arten für eine fundierte Beurteilung zu wenig auf das Plangebiet zugeschnitten (wie bereits ein Textbaustein in der ersten Vorstellung des Umweltbeitrags in der öffentlichen Ortschaftsratssitzung vermuten ließ, als im Umweltbeitrags-Text erst auf Hinweis der Ortschafts-/Gemeinderätin Held das Wort „Bötzingen“ gegen die Ortsbezeichnung „Bleichheim“ ausgetauscht wurde). Als weitere Beispiele für den wenig detaillierten Plangebietsbezug im Umweltbeitrag seien die angrenzenden Naturräume und die Wechselwirkungen zueinander genannt.
Denn gerade das Plangebiet Pfarracker war als Wildtierwanderkorridor im Rahmen des städtischen Biotopverbund-Workshops skizziert. Die Herausnahme weiterer Wald-/Grün- und Ackerflächen kann durch alternative Handlungsweisen vermieden werden. (Im Allgemeinen sehen wir diese Art der Bebauung als wenig wertschätzend gegenüber bisher unversiegelter Flächen an.)
Da das Ziel der Naturschutzgruppen darin besteht, eine für den Menschen lebenswerte Raumschaft zu gestalten, sehen wir das Vorhaben an dieser Stelle auch unmittelbar für die Menschen als ein ungünstiges an. Der fehlende sichere fußläufige Verbund vom Plangebiet zum Ortskern ist hierfür ein Beispiel. Eine vernünftige fußläufige Verbindung zum Dorf existiert nicht, da die bestehende Bebauung am Westrand des Ortsetters keinerlei Durchgängigkeit aufweist und so die gefährliche Überquerung der Landesstraße notwendig wird.
Zum Abschluss dieser kurzen Stellungnahme verweisen wir noch im Einzelnen auf den Wert der erst kürzlich errichteten dauerhaften Kleintierleiteinrichtung & Amphibienschutzmaßnahme an der L106 und die noch notwendige Aufwertung des Laichgebiets im Ried. Die Bebauung mindert diese Wertigkeit erheblich, was auch den Nutzen des investierten Steuergeldes in Frage gestellt.
Wir hoffen, dass der Gemeinderat und die Stadtverwaltung das Vorhaben erneut hinterfragen und von der Bebauung absehen oder sich zumindest bis zur erneuten Überprüfung der Sinnhaftigkeit ein mehrjähriges Moratorium auferlegen.