Noerdlicher Breisgau
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Lebensraum Streuobstwiese - die einmaligen Schörlinsmatten in Tutschfelden

Streuobstwiesen als Grüngürtel um Dörfer und Städte bieten Artenschutz-Landwirtschaft-Naherholung

Helft mit bei der Erhaltung der Schörlinsmatten in Tutschfelden - wir fassen zusammen warum:

Flächenverbrauch und Rückgang der Streuobstwiesen

Früher lagen Streuobstwiesen als Grüngürtel um Dörfer und Städte herum. 

Seit 1965 wurden jedoch in Deutschland über 80 Prozent und in Baden-Württemberg über 50 Prozent der Streuobstwiesen überbaut oder in Obstplantagen, Wiesen und Äcker ohne Bäume umgewandelt. Und immer noch müssen jeden Tag Streuobstwiesen weichen: für Straßen, Wohn- und Gewerbegebiete.

Viele Gründe sprechen dafür sich für die Streuobstwiesen vor der eigenen Haustüre stark zu machen. 

 

Für den Erhalt sprechen die Chancen für die Bevölkerung jener und künftiger Generationen:

- Die Stadt Herbolzheim ist nun Eigentümerin der Flächen in den Schörlinsmatten: 

Beste Voraussetzung, um die sehr wertvolle aber auch etwas vernachlässigte Streuobstwiese für die nachfolgenden Generationen in der Wertigkeit zu erhalten und auszubauen.

- Das Gebiet ist ein grüner, kühlender Teilgürtel am Ortsrand und wichtiger Baustein beim Hitzeschutz der Siedlung. 

- Die strukturreiche Umgebung bietet mit wenigen Schritten ein wunderbares Naherholungsgebiet.

- Viele Tierarten finden in der Streuobstweise ihren perfekten Aufenthaltsort und werden so als Teil des Ökosystems geschützt. Im Umweltbericht wird z. B. der Wendehals (Jynx torquilla) als Nutzer des Gebietes genannt.
(Rote Liste BW mit stark gefährdet (2) als auch in der Roten Liste DE mit stark gefährdet (2))
Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt schreibt: „In der mitteleuropäischen Kulturlandschaft sind die Streuobstwiesen als Wendehals-Habitat von herausragender Bedeutung.“ Ebenso wurden im Plangebiet die autochthonen Mauereidechse (Podarcis muralis brongni-ardii), die Zauneidechse (Lacerta agilis) sowie die Blindschleiche (Anguis fragilis) festgestellt (Mauer- und Zauneidechse sind als FFH Angang IV-Art geschützt. Die Blindschleiche zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den „besonders geschützten Arten gem. BNatSchG § 44)

- Und natürlich gehören die Streuobstwiesen als Kulturlandschaft zu uns. Nicht nur als Obstreservoir verschiedener Streuobstsorten. Viele Gäste besuchen uns, um sich in dieser Landschaft zu erholen. Eine artenreiche Landschaft ist damit auch ein wichtiger Baustein für den schonenden und lohnenden Tourismusbetrieb.

 

Für den Erhalt der Schörlinsmatten sprechen Fakten!

Gründe für die Bebauung sind falsch und/oder unzureichend!

- Fehlende belastbare Wohnbedarfsanalyse: Der Bezug auf den in die Jahre gekommenen Flächennutzungsplan ist auch deshalb ungeeignet, weil schon bei der Erstellung des Flächennutzungsplan der Wohnraumbedarf sehr unpräzise dargestellt wurde.

- Fehlende Prüfung, Darstellung und Bewertung von Alternativflächen

- Fehlendes Leerstandskataster inkl. Prüfung/Darstellung Haushalte mit Menschen über 80, die alleine wohnen.

- Gebot Innenverdichtung vor Außenversieglung wird nicht ausreichend betrachtet. Täglich werden in Deutschland > 50 ha Fläche für Wohn- und Gewerbebebauung aus der Kultur- und Naturlandschaft entnommen.

- Die Streuobstwiese wurde in der Fläche und in der Wertigkeit eklatant falsch und nicht nach UM-Checkliste bewertet: Es steht nichts zur Anzahl der Streuobstbäume im Bauvorhabenstext. Der Ausgleich wird über Flächen definiert statt über Ausgleichsfaktoren. Es sind stark wertgebende Arten für die Streuobstwiese vorhanden.

 

Der Erhalt der Schörlinsmatten ist durchweg unkritisch!

Das Bebauungsvorhaben steht auf rechtlich wackligen Füßen!

- Wohnraum für junge oder ältere Menschen, für Menschen mit geringeren Einkommen, oder Menschen mit Behinderungen ist nicht geplant. Der gesamtgesellschaftliche Nutzen ist damit sogar als unterdurchschnittlich einzuschätzen, weil vor allem Wohnraum für Menschen mit höheren Einkommen entstehen soll (siehe auch Baugebiet “Pfarracker” in Bleichheim-auch hier ist kein Mindestangebot für einkommensschwache Menschen festgeschrieben).

- Zum NatschG § 33a-Verfahren wird im Plan zum Bebauungsvorhaben keine Aussage gemacht. 

Damit weicht das gesamte BPlan-Verfahren deutlich von den naturschutzfachlichen und verwaltungstechnischen Standards ab. Das stellt ein hohes juristisches Risiko dar. Und damit ist die weitere Planung auch ein sehr hohes finanzielles Risiko.

UM-Checkliste "…Liegen allerdings naturschutzfachliche Gründe vor, so ist die Genehmigung in der Regel
zu versagen. Die Behörde hat dann aber im Rahmen ihres Ermessens zu prüfen, ob im Einzelfall die Rodung dennoch genehmigt werden kann. Hierbei ist ein strenger Beurteilungsmaßstab anzusetzen, denn durch den § 33 Abs. 1 NatSchG wird eine Grundaussage für den Erhalt des Streuobstbestandes bereits durch das Gesetz intendiert…"

- durch die Vernichtung der Streuobstwiesen in den vergangenen Jahrzehnten wurde sie unter besonderen Schutz gestellt.

- das Eingriffsgebiet Schörlinsmatten beinhaltet einen rund 10.500 m2 großen und zusammenhängenden Streuobstbestand und ist nach §33a NatSchG geschützt.

- Bei Streuobsteingriffen ist der Baumumfang entscheidend für den Baumausgleich. Des Weiteren gilt: „Der Umstand, dass ein Ausgleich erbracht wird, ist bei der Abwägung nicht einzubeziehen gem. der Checkliste des Umweltministeriums bei solchen Streuobstrodungsabsichten.

Das bedeutet: Ein möglicher Eingriff muss ausgeglichen werden können. 

Ohne einen möglichen Ausgleich kann das Verfahren nicht geführt werden.
Aber: selbst wenn “ausgeglichen werden kann”, darf diese Tatsache nicht in die Bewertung der Ausnahmegenehmigung mit einfließen.

- Der Ausgleich ist dauerhaft, faktisch auf unbegrenzte Zeit, zu erhalten. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen für die kontinuierliche Pflege (z. B. Bewässerung und Pflegeschnitte) sowie für den langfristigen Erhalt der Fläche (insbesondere Nachpflanzungen) sind in die Gesamtbetrachtung und Kostenkalkulation einzubeziehen.

Diese Kosten konnten auf Anfrage bei der Stadtverwaltung bis heute nicht beziffert werden.

 

Wir rufen alle Menschen auf, 

sich hier in die Diskussion und Entscheidung mit einzubringen.

 

 

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